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Letzte Aktualisierung der Seite:
26.01.2018
Wanderverband
Hessen e.V.

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Wir über uns

 


Die Gründung

Am 28. Juni 1980 in Fulda erfolgte die Gründung des "Deutsche Gebirgs- und Wandervereine, Landesverband Hessen". Der Landesverband ist die Dachorganisation der in Hessen tätigen Gebietswandervereine.

Die Gründungsmitglieder waren:
  1. Deutsche Wanderjugend, AG Hessen
  2. Erzgebirgsverein e.V. Frankfurt
  3. Frankfurter Stadtwaldverein
  4. Hessisch Waldeckischer Gebirgs- und Heimatverein e.V.
  5. Knüllgebirgsverein e.V.
  6. Mährisch-Schlesischer Sudetengebirgsverein e.V.
  7. Oberhessischer Gebirgsverein e.V.
  8. Odenwaldklub e.V.
  9. Rhein- und Taunusklub e.V.
  10. Rhönklub e.V.
  11. Spessartbund e.V.
  12. Taunusklub e.V.
  13. Vogelsberger Höhen-Club e.V.
  14. Westerwaldverein e.V.
  15. Werratalverein e.V.

Der neue Landesverband ging aus der "Arbeitsgemeinschaft Hessen" hervor.
Eine der Voraussetzungen für die Anerkennung als Naturschutzverband gemäß § 59/60 BNatSchG (früher § 29 BuNatSchG). ist: ein eingetragener Verein der Flächendeckend hessenweit tätig ist. Daher musste die bisher bestehende lockere Arbeitsgemeinschaft in einen eingetragenen Verein umgewandelt werden.

In der neuen Satzung stand unter § 2 Zweck und Aufgaben:

Der Verein sieht seine Aufgabe darin, sich unmittelbar an jeden einzelnen zu wenden, in dem er
  1. durch die Pflege des Wanderns die Naturverbundenheit des Menschen fördert
  2. die Gedanken des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes, der Heimatpflege und des Volkstums in der Öffentlichkeit verbreitet.

Anerkennung nach § 59 / 60 BNatSchG (früher § 29 BuNatSchG)

Am 23. Dezember 1980 wurde dem "Deutsche Gebirgs- und Wandervereine, Landesverband Hessen" vom damaligen Hessischen Ministerium für Landwirtschaft Forsten und Naturschutz die Anerkennung als § 59er-Verband bestätigt.

In den Naturschutzbeiräten des Landes, der Bezirke, der Kreise und kreisfreien Städte bearbeiten die Mitglieder der Gebietsvereine und des Landesverbandes Hessen naturschutzrelevante Vorhaben. Annähernd 50.000 Vorgänge waren seither bei Eingriffen in die Natur und Landschaft zu erledigen. Sie wurden von den Naturschutzbeauftragten bearbeitet und gegebenenfalls Stellungnahmen dazu erstellt. Diese ehrenamtlichen Mitarbeiter erhalten laufend in Seminaren Aus- und Fortbildung.

Satzungsgemäße Aufgaben

Der Landesverband mit seinen Gebietsvereinen vertritt nicht nur die Interessen seiner über 39.000 Mitglieder, sondern setzt sich auch für die Freizeitmöglichkeiten der vielen Erholungssuchenden ein, auch für die Menschen, die nicht organisiert sind bzw. die keine besondere Lobby haben.

Neben der satzungsgemäßen Aufgabe, Schutz der heimischen Landschaft und Umwelt sowie der Natur- und Kulturdenkmäler, haben die Gebietsvereine mit ihren Untergliederungen noch weitere wichtige Satzungs-Aufgaben: Gemeinsame Vereinswanderungen, Wanderungen für Jedermann, sowie andere Veranstaltungen. Markierung und Anlage von Wanderwegen, Aufstellung von Ruhebänke, Errichtung von Schutzhütten, Wandergaststätten und Aussichtstürme sowie deren Unterhaltung. Pflege der heimatlichen Sitten und Bräuche. Förderung der Jugendarbeit im Rahmen der Satzung der Deutschen Wanderjugend.

Die im Landesverband Hessen zusammengeschlossenen Gebietsvereine organisieren jährlich etwa 12.000 Wanderungen mit ca. 260.000 Teilnehmern. Für die Aus- und Fortbildung werden im Schnitt jährlich 35 Seminare und Lehrgänge, an denen rund 900 Wanderführer teilnehmen, durchgeführt.

Für die Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben betragen die Aufwendungen des Landesverbandes und seiner angeschlossenen Gebietsvereine jährlich ca. 2,5.Mil. €

Nach wie vor ist eine der wichtigsten Aufgaben des Landesverbandes die Mitarbeit bei der Beratung zu neuen Gesetzen bzw. Verordnungen. Dies trifft besonders zu, bei allen Gesetzen zu Naturschutz, Forst sowie Erholung in der freien Landschaft.

Satzung

Im Jahre 1998 wurde die bisher gültige Gründungsverfassung aus dem Jahr 1980 überarbeitet und den jetzigen Erfordernissen angepasst. Gründe waren unter anderem gesetzliche Vorgaben sowie vereinsinterne Änderungen.
Weitere Änderung: 14.07.2011

Wanderwege

Das zu betreuende Streckenwanderwegenetz beträgt in Hessen zur Zeit 19.750 km. Dafür müssen unsere ehrenamtlichen Wegezeichner im Jahr ca. 21.000 Arbeitsstunden für die Nachhaltigkeit der Markierungsarbeit leisten.

Zusätzlich wurden 1982 elf "Hessenwege" kreiert. In einer Gesamt-Länge von 3.050 km wurde ein Wanderangebot geschaffen, das auf bereits vorhandenen und markierten Wanderwegen die gesamte Vielfalt der hessische Landschaft dem Wanderer näher erschließt.

Zuschüsse zu der Wanderwegmarkierung erhalten wir vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Bereich Tourismus-Förderung. Allerdings sind die bisherigen, erhaltenen staatlichen Zuschüsse viel zu niedrig. In der "Spartenvereinbarung Wandern" ist ausdrücklich festgelegt: Förderwürdig ist in erster Linie die Instandhaltung und Markierung des bestehenden Wanderwegenetzes.

Unsere Vereinssatzung (Stand 14.07.2011) zum Download  in PDF-Format 

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