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Wir über uns
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Die Gründung
Am 28. Juni 1980 in Fulda erfolgte die Gründung des "Deutsche Gebirgs- und Wandervereine, Landesverband Hessen". Der Landesverband ist die Dachorganisation der in Hessen tätigen Gebietswandervereine.
Die Gründungsmitglieder waren:
- Deutsche Wanderjugend, AG Hessen
- Erzgebirgsverein e.V. Frankfurt
- Frankfurter Stadtwaldverein
- Hessisch Waldeckischer Gebirgs- und Heimatverein e.V.
- Knüllgebirgsverein e.V.
- Mährisch-Schlesischer Sudetengebirgsverein e.V.
- Oberhessischer Gebirgsverein e.V.
- Odenwaldklub e.V.
- Rhein- und Taunusklub e.V.
- Rhönklub e.V.
- Spessartbund e.V.
- Taunusklub e.V.
- Vogelsberger Höhen-Club e.V.
- Westerwaldverein e.V.
- Werratalverein e.V.
Der neue Landesverband ging aus der "Arbeitsgemeinschaft Hessen" hervor.
Eine der Voraussetzungen für die Anerkennung als Naturschutzverband
gemäß § 59/60 BNatSchG (früher
§ 29
BuNatSchG). ist: ein eingetragener Verein der
Flächendeckend hessenweit tätig ist. Daher musste
die bisher bestehende lockere Arbeitsgemeinschaft in einen eingetragenen
Verein umgewandelt werden.
In der neuen Satzung stand unter § 2 Zweck und Aufgaben:
Der Verein sieht seine Aufgabe darin, sich unmittelbar an jeden einzelnen zu wenden, in dem er
- durch die Pflege des Wanderns die Naturverbundenheit des Menschen fördert
- die Gedanken des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes, der Heimatpflege und des Volkstums in der Öffentlichkeit verbreitet.
Anerkennung nach § 59 /
60 BNatSchG (früher
§ 29 BuNatSchG)
Am 23. Dezember 1980 wurde dem "Deutsche Gebirgs- und Wandervereine,
Landesverband Hessen" vom damaligen Hessischen Ministerium
für Landwirtschaft Forsten und Naturschutz die Anerkennung
als § 59er-Verband bestätigt.
In den Naturschutzbeiräten des Landes, der Bezirke, der
Kreise und kreisfreien Städte bearbeiten die Mitglieder
der Gebietsvereine und des Landesverbandes Hessen naturschutzrelevante
Vorhaben. Annähernd 50.000 Vorgänge waren seither
bei Eingriffen in die Natur und Landschaft zu erledigen. Sie
wurden von den Naturschutzbeauftragten bearbeitet und gegebenenfalls
Stellungnahmen dazu erstellt. Diese ehrenamtlichen Mitarbeiter
erhalten laufend in Seminaren Aus- und Fortbildung.
Satzungsgemäße Aufgaben
Der Landesverband mit seinen Gebietsvereinen vertritt nicht
nur die Interessen seiner über 39.000 Mitglieder, sondern
setzt sich auch für die Freizeitmöglichkeiten der
vielen Erholungssuchenden ein, auch für die Menschen,
die nicht organisiert sind bzw. die keine besondere Lobby
haben.
Neben der satzungsgemäßen Aufgabe, Schutz der heimischen
Landschaft und Umwelt sowie der Natur- und Kulturdenkmäler,
haben die Gebietsvereine mit ihren Untergliederungen noch
weitere wichtige Satzungs-Aufgaben: Gemeinsame Vereinswanderungen,
Wanderungen für Jedermann, sowie andere Veranstaltungen.
Markierung und Anlage von Wanderwegen, Aufstellung von Ruhebänke,
Errichtung von Schutzhütten, Wandergaststätten und
Aussichtstürme sowie deren Unterhaltung. Pflege der heimatlichen
Sitten und Bräuche. Förderung der Jugendarbeit im
Rahmen der Satzung der Deutschen Wanderjugend.
Die im Landesverband Hessen zusammengeschlossenen Gebietsvereine
organisieren jährlich etwa 12.000 Wanderungen mit ca.
260.000 Teilnehmern. Für die Aus- und Fortbildung werden
im Schnitt jährlich 35 Seminare und Lehrgänge, an
denen rund 900 Wanderführer teilnehmen, durchgeführt.
Für die Erfüllung ihrer satzungsgemäßen
Aufgaben betragen die Aufwendungen des Landesverbandes und
seiner angeschlossenen Gebietsvereine jährlich ca. 2,5.Mil.
€
Nach wie vor ist eine der wichtigsten Aufgaben des Landesverbandes
die Mitarbeit bei der Beratung zu neuen Gesetzen bzw. Verordnungen.
Dies trifft besonders zu, bei allen Gesetzen zu Naturschutz,
Forst sowie Erholung in der freien Landschaft.
Satzung
Im Jahre 1998 wurde die bisher gültige Gründungsverfassung
aus dem Jahr 1980 überarbeitet und den jetzigen Erfordernissen
angepasst. Gründe waren unter anderem gesetzliche Vorgaben
sowie vereinsinterne Änderungen.
Weitere Änderung: 14.07.2011
Wanderwege
Das zu betreuende Streckenwanderwegenetz beträgt in Hessen
zur Zeit 19.750 km. Dafür müssen unsere ehrenamtlichen
Wegezeichner im Jahr ca. 21.000 Arbeitsstunden für die
Nachhaltigkeit der Markierungsarbeit leisten.
Zusätzlich wurden 1982 elf "Hessenwege" kreiert. In einer
Gesamt-Länge von 3.050 km wurde ein Wanderangebot geschaffen,
das auf bereits vorhandenen und markierten Wanderwegen die
gesamte Vielfalt der hessische Landschaft dem Wanderer näher
erschließt.
Zuschüsse zu der Wanderwegmarkierung erhalten wir vom
Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,
Bereich Tourismus-Förderung. Allerdings sind die bisherigen,
erhaltenen staatlichen Zuschüsse viel zu niedrig. In
der "Spartenvereinbarung Wandern" ist ausdrücklich festgelegt:
Förderwürdig ist in erster Linie die Instandhaltung
und Markierung des bestehenden Wanderwegenetzes.
Unsere
Vereinssatzung (Stand 14.07.2011)
zum Download
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