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28.01..2018
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Wanderverband
Hessen e.V.
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Wanderverband
Hessen
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- Seine Arbeit, Aufklärung, Information
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Welche
Vorteile bietet das Wandern in einer geführten
Gruppe?
Die Ortsvereine des WVH bieten jährlich
zahlreiche geführte Wanderungen an. In
den Vereinszeitschriften, in der Presse und
im Internet werden deren Wanderangebote veröffentlicht.
Wandern ist "in"! Trotzdem ist festzustellen,
dass dies insbesondere für das individuelle
Wandern gilt. Das Wandern mit einem Wanderverein
hat große Vorteile. Hier ein paar Beispiele:
- Interessante
Themenwanderungen mit gut vorbereiteten
Führern sind besser für Gruppen
geeignet. Für jede Gruppenwanderung sollte
der Wanderführer ein besonderes Erlebnis
für unterwegs einplanen; z.B. Wanderung
mit kulinarischen/kulturellen Angeboten.
- Es werden
oft Ziele ausgewählt, die nicht so bekannt
sind (Teilnehmer stellen am Ende der Wanderung
fest: "Da wäre ich alleine nie
hingekommen!").
- Die Gruppe
motiviert zum Mitwandern ("Alleine
wäre ich heute daheim geblieben!").
- Die Gruppe
motiviert zum Durchhalten ("Alleine
hätte ich vorher aufgehört!").
- Die Gruppe
bietet Sicherheit bei Unfällen
/ Überfällen (insbesondere auch
für Singles ein wichtiges Argument).
- Versicherungsschutz
bei Veranstaltungen / Wanderungen des Wandervereins.
- Organisation
von "A bis Z" ("ich brauche
mich um nichts zu kümmern, sondern muss
nur mitwandern").
- Gute
Vorbereitung / mehr Sicherheit durch Vortour
des Wanderführers.
- Teilnehmer
brauchen sich nicht um Fahrpläne
/ Fahrkarten zu kümmern.
- Fahrtkosten
/ Eintrittskosten sind in der Gruppe oft
günstiger.
- Eine gemeinsame
Rast / Schlusseinkehr ist ein besonderes
Erlebnis.
- Streckenwanderungen
sind in der Gruppe besser zu organisieren.
- Die Gruppe
bietet oft auch eine "Ratgeberfunktion"
(Kennt sich bei meinem Problem einer aus?"
"Hat da jemand Erfahrung"?).
- Wanderauszeichnung
/ Wander-Fitness-Pass für Bonuspunkte
bei zahlreichen Krankenkassen.
- Die Gruppenwanderung
bietet die Möglichkeit, neue Bekanntschaften
/ Freundschaften zu schließen. Es können
soziale Kontakte geschlossen werden. "Außenseiter
können integriert werden".
- Gemeinsame
Erlebnisse festigen die Verbindungen und
bleiben besonders gut in Erinnerung ("weißt
du noch, damals
."?). Bei einer
Einzelwanderung ist das nicht so der Fall.
- Ein gemeinsames
Entdecken ist ein gemeinsamer Erfolg.
- Ein gemeinsamer
Rückblick mit Wanderbuch, Bilderabend
ist ein besonderes Erlebnis.
Diese Beispiele
können Gründe dafür sein, dass
man es einfach einmal versucht! Trotzdem ist
es interessant zu erfahren, warum so viele Menschen
gerne wandern, aber nicht mit der Gruppe wandern
möchten (mehr als jeder zweite Deutsche
gibt an, dass er gerne wandert und auch in den
deutschen Mittelgebirgen). Welche Gründe
können Sie nennen, die gegen das Wandern
in der Gruppe sprechen?
Manfried Hering
Vorsitzender
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Was passiert
mit den Mitgliedsbeiträgen?
Die Mitglieder stellen häufig die Frage,
was haben wir davon, wenn wir Mitglied in einem
Wanderverein sind? Oder: Was macht der Gebietswanderverein
mit unseren Beiträgen? Diese Fragen möchten
wir hier beantworten.
1. Interessensvertretung
Der Gebietswanderverein (oder der Dachverband)
vertritt die Interessen der Mitglieder /
der Wanderer. Nur mit diesem Verband können
die Interessen gegenüber der Politik, den
Behörden sowie den Zuschussentscheidern
vertreten werden; z.B. bei der Mitwirkung und
Stellungnahme bei Gesetzen / Richtlinien sowie
bei Partnerschaften mit anderen Verbänden
und Organisationen (z.B. Naturparken, Landesvermessungsämtern,
Krankenkassen, Tourismusverbänden usw.).
Diese Interessensvertretung kann nur ein starker
Verband wahrnehmen.
2. Naturschutz und Wanderwegenetz
- Nur
durch die Mitgliedschaft im Gebietswanderverein
als Träger öffentlicher Belange
(bzw. in den Dachverbänden) ergibt sich
ein Mitspracherecht bei vielen Projekten und
Naturschutzmaßnahmen.
- Ohne den
Gebietsverein gibt es kein nachhaltig markiertes
Wegenetz, Wanderwegeänderungen bei
erforderlichen Umgehungsmaßnahmen, Absprache
bei Wegemarkierungen mit Behörden und
Kommunen, Erlangung öffentlicher Zuschüsse
für die Wegemarkierungsarbeiten.
- Als
anerkannter Verband nach den Vorschriften
des Bundesnaturschutzgesetzes ist eine
Mitarbeit bei Stellungnahmen zu Planungen
mit Natureingriffen, Mitarbeit bei naturschutzrechtlichen
Verfahren und der Erstellung von Verordnungen,
Mitarbeit in Naturschutzbeiräten und
Naturschutzbehörden möglich.
3. Wandern -
Gebietsvereine bieten
-
gemeinsame Wanderangebote auch auf Bezirksebene
an und unterstützt die Organisation von
Jahreswanderwegen bzw. Kreiswandertagen.
-
Kurse für die Zertifizierung der Wanderführer
nach entsprechender Aus- und Weiterbildung
an.
-
die Unterstützung bei der Zertifizierung
der Qualitätswanderwege, der Qualitätsgastgeber
und der Qualitätsregion an.
4. Unterstützung
in der Vereinsführung - Gebietsvereine
.
-
unterstützen die Fortbildung in den Bereichen
Vereinsführung, Versicherungsrecht,
Vereinsrecht und Steuerrecht.
-
ist die Interessensvertretung bei Tourismusverbänden,
Behörden, Presse usw.
- .. .geben
Vereinszeitschriften heraus; unterstützen
bei den Veröffentlichungen im Internet.
-
vermittelt
mit dem Mitgliedsausweis Preisnachlässe
bei Einkäufen und Eintritten.
-
stellt die jeweiligen Wanderabzeichen
des Deutschen Wanderverbandes zur Verfügung.
5. Sonstige
Vergünstigungen bzw. mögliche Leistungen
der Gebietswandervereine für ihre Mitglieder
(in Stichworten)
- Bonuspunkte
bei Krankenkassen für nachgewiesene Wanderungen
(Wander-Fitnesspass);
- Versicherungsschutz
bei Wanderungen und Veranstaltungen (Unfall-
und Haftpflichtversicherung; die Richtlinien
sind individuell abrufbar!);
- Jugend-
und Familienarbeit: Förderung durch
Angebote, Lehrgänge und Fördergelder;
- Fachliteratur:
Mitarbeit bei Heimatkunde, Wandern, Naturschutzbehörden;
- Sammlung
von Archivmaterial;
- Bibliothek
mit Wanderliteratur, Heimatkunde, Naturschutz;
- Wanderkarten
der Region erstellen bzw. mitarbeiten;
- "Wanderladen":
preisgünstiger Materialverkauf z.B. Wanderkarten,
Broschüren usw.;
- Kulturarbeit
/ Heimatpflege / Heimatkunde (z.B. Musik-
und Volkstanzgruppen);
" Unterstützung bei den "sozialen
Medien".
Diese vielfältige
Aufgabenstellung können Gebietsvereine
für ihre zahlreichen Ortsgruppen mit ihren
Mitgliedern nur mit einem aktiven Vorstand und
einer starken Geschäftsstelle bewältigen.
Neben den Personalkosten für die Mitarbeiter/innen
in der Geschäftsstelle und den beiden Wanderheimen
(einschließlich Reinigungsdienst) sind
natürlich auch die Kosten für die
Anmietung der Geschäftsstellenräume
zu tragen. Auch für die Reisekostenabrechnungen
und Aufwandspauschalen müssen die
Mitgliedsbeiträge in Anspruch genommen
werden. Ein Teil der Mitgliedsbeiträge
der Ortsgruppen wird an die Dachverbände
weitergegeben (Hessischer Wanderverband, Deutscher
Wanderverband sowie Europäischer Wanderverband).
Natürlich sind auch die Versicherungsbeiträge
abzuführen. Ein großer Kostenaufwand
ergibt sich bei der Vereinszeitschrift,
der durch die Einnahmen aus Anzeigen (Werbung)
nur etwas reduziert werden kann.
Die entstehenden Kosten bei der Wegemarkierungsarbeit
werden durch Zuschüsse der Länder
reduziert. Auch die Einnahmen bei den Qualitätswanderwegen
können dazu beitragen. Hier sind aber auch
insbesondere eine Verbesserung beim Image des
Wandervereins und die gute Zusammenarbeit mit
den Tourismusverbänden bzw. den Auftraggebern
zu nennen. Nur durch den Zusammenschluss aktiver
Ortgruppen können die Wanderwege ehrenamtlich
und nachhaltig für die Mitglieder und Wanderer
in der Natur und im Marketing (Wanderkarten,
Broschüren, Internet) angeboten werden.
Dies gilt auch für die übrigen Fachbereiche
(Naturschutz, Kultur, Jugend- und Familienarbeit).
Eine gute Öffentlichkeitsarbeit muss diese
Aktivitäten der Wandervereine den Mitgliedern
und auch den interessierten Wanderern darstellen
("Tut Gutes und sprecht darüber"!).
Im Rahmen des Zukunftsdialogs ergeben
sich noch neue Aufgaben, die nur durch
einen starken Verband und durch das ehrenamtliche
Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
bewältigt werden können. Hierfür
auch an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön!
Anregungen / Erwartungen bitte an den Vorstand
weiterleiten.
Manfried Hering
Vorsitzender
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Wie
ginge es bei einem Austritt aus einem Gebietsverein
weiter?
1. Namensänderung
2. Beiträge
werden nicht mehr an die Dachverbände
(Gebietsverein; LV; DWV) abgeführt
Besondere, spürbare
Auswirkungen
3. Alle beitragsfreien
Leistungen entfallen bzw. müssen neu
vertraglich gesichert werden
z.B.
- Vereinszeitschrift
- Versicherungsschutz
- Einkaufsrabatte
- Bonuspunkte
bei den Krankenkassen
- Nutzung
der Wanderheime zu vergünstigten Preisen
4. Teilnahme
an Veranstaltungen
5. Ehrungen
für besondere Verdienste und langjährige
Mitgliedschaften
6. Zuschüsse
von Bund und Land sowie Vergünstigungen
durch Solidarabschlüsse (GEMA,
Versicherungsbeitrag)
7. Anerkennung
als Naturschutzverband entfällt
8. Unterstützung
durch Bezirk und Gesamtklub (gemeinsame
Veranstaltungen - z.B. Borstein,
Sonnwendfeier)
Ideelle Werte
9. Interessensvertretung
fehlt, wenn nicht flächendeckend vorhanden
10. Wegearbeit,
Karten und Literatur, Unterstützung bei
der Kultur- / Brauchtumsarbeit,
Naturschutzvertretung
und Naturschutzarbeit sowie Familien- und
Kinderorganisationen
Finanzielle
Auswirkungen:
11. Andere Vereine
müssen den ausgefallenen Beitrag solidarisch
mittrage
Was passiert
mit meinen / unseren Beiträgen?
12. Fachbereiche
Wegearbeit, Wandern, Naturschutz, Kultur,
Wanderheime, Jugend
und Familie,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Vereinszeitschrift,
Geschäftsstelle
und Vorstand
13. Gruppenversicherung (PAX), sonstige Versicherungen
und Steuern, Beiträge zu
Dachverbänden
und Partnern
Bisherige Überlegungen
von Gesamtvereinen, um Verbesserungsvorschläge
zu erhalten bzw. die Ortsgruppen zu unterstützen:
(Beispiele aus
dem Gebietsverein OWK)
- Quo vadis?
1995
- IFOK -
Projekt 2008?
- Zukunftsdialog
2012
o Hauptversammlung in Hirschhorn
o Workshop in Knoden
o Wanderwartetagung in Schönberg - Wilmshausen
o Vorsitzendenrunde in Neckarbischofsheim
o Bezirkstagungen
o Es geht weiter
- Seminarangebote
- Workshop "Schreibwerkstatt"
- usw.
Manfried Hering
Vorsitzender
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